Bericht - Ortsumgehung Mantel: Landrat verteidigt Bezirksregierung gegen Vorwurf der Schlamperei
Zur Not kann enteignet werden
Landrat Andreas Meier macht der Regierung der Oberpfalz keinen Vorwurf in Sachen Ortsumgehung Mantel. Sie habe ihre Hausaufgaben gemacht.
Landrat Andreas Meier nimmt die Arbeit der Regierung der Oberpfalz gegen Kritik von Naturschützern in Schutz. (Bild: Petra Hartl).
(phs) Landrat Andreas Meier macht der Regierung der Oberpfalz keinen Vorwurf in Sachen Ortsumgehung Mantel. Sie habe ihre Hausaufgaben gemacht.
Diese Aussage verbindet Meier mit Kritik am Landesverband des Landesbunds für Vogelschutz (LBV). Der hatte der Regierung bei der Planfeststellung mangelhaften Umgang mit den Vorgaben zu Naturund Artenschutz vorgeworfen (wir berichteten). „Das ist völlig deplatziert, genau das Gegenteil ist der Fall: Es war und ist eben die Höhere Naturschutzbehörde der Regierung, die durch immer neue Prüfaufträge, zusätzliche Gutachten bis hin zur Forderung von insgesamt 13 verschiedenen Planungsvarianten ganz maßgeblich die Belange des Naturschutzes gegen diese Umgehung aufgeboten hat.“
Ohne diese akribische und fachlich höchst anspruchsvolle Arbeit der Regierung wäre die Umgehung wohl schon längst verwirklicht, spekuliert der Landkreischef. Er habe inzwischen ein bisschen den Eindruck, dass man aufgrund des massiven Gegenwinds in der Bevölkerung jetzt zwanghaft einen Rechtfertigungsgrund und einen Schuldigen für die Klage des LBV Landesverbands suche.
Für diese Klage seien ja nicht die LBV-Mitglieder vor Ort verantwortlich. Das habe schon der Landesvorstand am grünen Tisch entschieden. Doch wann könnte dann gebaut werden? „Keine Einschätzung“, hält sich Meier zu Spekulationen zurück, ob der LBV nach verbesserter Planfeststellung wieder vor das Verwaltungsgericht zieht.
Auch zum Thema Baubeginn wagt er aktuell keine Prognose. „Jedenfalls werden wir nach einer Entscheidung sehr zeitnah zwecks Erwerb eines noch benötigten Grundstücks auf den LBV zukommen.“ Wenn es dem LBV tatsächlich um rechtssichere Bescheide und die Korrektur möglicher Verfahrensfehler gehe, dann sollte nach deren Behebung einem Verkauf an den Landkreis nichts entgegenstehen. Auf die Frage, ob der LBV im äußersten Fall ähnlich wie bei Bundesautobahn- Projekten enteignet werden könnte, sobald die Planfeststellung korrekt sei, antwortet Meier indes eindeutig: „Ja, das ist korrekt.“
Quelle: Der Neue Tag