Marktratssitzung vom 15.06.2021
Nicht zelten, keine Tiere: Neue Verordnung für Manteler Badeweiher
Am Manteler Badeweiher gilt eine neue Verordnung. Das Sicherheitskonzept hat ein Münchener Sachverständigenbüro erarbeitet. Es empfiehlt dringend, auf Rutschen, Inseln oder ähnliches zu verzichten.
Der Manteler Marktgemeinderat hat eine neue Verordnung für den Badeweiher in Kraft gesetzt. Der Badeweiher ist im Sommer immer stark besucht. (Bild: sei).
(sei) Wie Bürgermeister Richard Kammerer im Marktgemeinderat Mantel ausführte, müsse der Markt eine neue Verordnung für den Badeweiher erlassen. Das geht auf eine Empfehlung des Bayerischen Gemeindetags zurück. Kammerer habe das Sachverständigenbüro Ottmar Hillenbrand aus München damit beauftragt, ein Sicherheitskonzept zu erstellen. Die Anforderungen an eine Badestelle seien ein Wasserbereich mit zugehörigem Strandbereich, freie Zugängigkeit, ausreichende Wassertiefe, die Überwachung der Wasserqualität und die Wartung der Anlagen.
Eine Badeaufsicht sei dann nicht erforderlich. Es sei auch empfohlen worden, keine Badeinsel, Wasserrutschen oder ähnliches im Wasser einzurichten, mit Hinweis auf die Unfallhäufigkeit. Das Sachverständigenbüro Hillenbrand übermittelte dem Markt Mantel den Entwurf einer Badeordnung. Für die Benutzung der öffentlichen Liegewiese am Badeweiher bestand bereits eine Satzung vom August 2009, diese müsste nach Erlass der neuen Badeordnung aufgehoben werden. Beide Beschlüsse erfolgten einstimmig im Marktrat.
Jahresrechnung
Die Jahresrechnung 2020 erhielten die Räte zur Kenntnis. Sie weist einen Überschuss von 495.297,46 Euro aus. Einstimmig sprach sich das Gremium zudem für eine erneute Bezuschussung des Fifty-Fifty-Taxis des Landkreises Neustadt mit 100 Euro aus.
Städtebauförderung
Ein Tagesordnungspunkt war die Städtebauförderung. Hier votierten die Räte einstimmig für den Erlass eines kommunalen Förderprogramms für private bauliche Maßnahmen. Das kommunale Förderprogramm entspricht dem aus dem Jahr 2006. Wie Kammerer erläuterte, sei das Programm überprüft worden. Haushalt-Mittel gäbe es. Für Beratungsleistungen soll ein Architekturbüro beauftragt werden. Auf Anregung von Marktrat Stephan Oetzinger werden nun alle Eigentümer von Anwesen im Sanierungsgebiet über die Fördermöglichkeit informiert. Das Programm ist laut Bürgermeister Kammerer auf einen Höchstfördersatz von 25.000 Euro gedeckelt..
Friedhofsmauer
Kammerer gab bekannt, dass die Firma Kraus mit der Sanierung der Friedhofsmauer begonnen hat. Außerdem repariere der Bauhof derzeit Straßenschäden.
Mähen
Mäharbeiten auf den gemeindlichen Flächen werden nach Priorität abgearbeitet. Kammerer erläuterte zudem, dass Aufmaßarbeiten für die Anwesen Marktplatz 5 sowie Etzenrichter Straße 1 durchgeführt werden und das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege zur Besichtigung der Anwesen kommt.
Auszüge aus der neuen Badeordnung
Kinder unter sechs Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen die Badestelle besuchen. Die Aufsichtspflicht für diese Kinder obliegt der Begleitperson.
Minderjährige unter 16 Jahren haben die Badestelle vor Einbruch der Dunkelheit zu verlassen.
Es ist verboten, Grünanlagen, Anpflanzungen und die Anlageneinrichtungen zu beschädigen, zu verunreinigen oder zu verändern, insbesondere Abfälle liegenzulassen; die Schilfbereiche zu betreten oder zu befahren; andere Besucher unnötig zu stören.
Es ist verboten, Tiere während der Badesaison mitzubringen.
Es ist auch verboten, Zelte und Wohnwagen aufzustellen sowie zu übernachten, offene Feuerstellen zu errichten und außerhalb hierfür gekennzeichnete Stellen zu betreiben.
Quelle: Der Neue Tag