Marktratssitzung vom 15.06.2021
Nicht zelten, keine Tiere: Neue Verordnung für Manteler Badeweiher
Am Manteler Badeweiher gilt eine neue Verordnung. Das Sicherheitskonzept hat ein Münchener Sachverständigenbüro erarbeitet. Es empfiehlt dringend, auf Rutschen, Inseln oder ähnliches zu verzichten.
Der Manteler Marktgemeinderat hat eine neue Verordnung für den Badeweiher in Kraft gesetzt. Der Badeweiher ist im Sommer immer stark besucht. (Bild: sei).
(sei) Wie Bürgermeister Richard Kammerer im Marktgemeinderat Mantel ausführte, müsse der Markt eine neue Verordnung für den Badeweiher erlassen. Das geht auf eine Empfehlung des Bayerischen Gemeindetags zurück. Kammerer habe das Sachverständigenbüro Ottmar Hillenbrand aus München damit beauftragt, ein Sicherheitskonzept zu erstellen. Die Anforderungen an eine Badestelle seien ein Wasserbereich mit zugehörigem Strandbereich, freie Zugängigkeit, ausreichende Wassertiefe, die Überwachung der Wasserqualität und die Wartung der Anlagen.
Eine Badeaufsicht sei dann nicht erforderlich. Es sei auch empfohlen worden, keine Badeinsel, Wasserrutschen oder ähnliches im Wasser einzurichten, mit Hinweis auf die Unfallhäufigkeit. Das Sachverständigenbüro Hillenbrand übermittelte dem Markt Mantel den Entwurf einer Badeordnung. Für die Benutzung der öffentlichen Liegewiese am Badeweiher bestand bereits eine Satzung vom August 2009, diese müsste nach Erlass der neuen Badeordnung aufgehoben werden. Beide Beschlüsse erfolgten einstimmig im Marktrat.